Vor dem Abschluss einer Versicherung fragt man sich häufig, hält diese Versicherung, was sie verspricht? Werden die Beiträge auch in Zukunft so günstig bleiben oder müssen sie mit Leistungskürzungen oder drastischen Beitragserhöhungen rechnen? Derartige Vorbehalte für die private Krankenversicherung gegenüber hört man öfter, ob sie gerechtfertigt sind, hängt es von der Frage ab, ob man sich richtig beraten lässt.
Ein häufig vorgebrachter Kritikpunkt für die private Krankenversicherung ist, dass die Beitragsentwicklung auf lange Sicht zu unsicher ist und dass die Kosten möglicherweise im Alter unverhältnismäßig steigen. Die Tendenz ist steigend, denn Inflation, steigende Kosten im Gesundheitswesen wie auch der demografische Wandel sind Fakten, die die private Krankenversicherung nicht wegdiskutieren kann. Eine Befürchtung, die sich daraus ergibt ist, dass eine Kostenentwicklung bevorsteht, mit der die Zukunft kaum erschwingliche Beiträge bringen wird. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann allerdings nicht mehr möglich.
Dem ist zu entgegen, dass man sich vor dem Abschluss gründlich informieren muss. Diese Beratung sollte nicht nur das Preis-Leistungs-Verhältnis für die gewünschte private Krankenversicherung berücksichtigen, sondern auch die Beitragsstabilität. In diesem Sinne ist die richtige private Krankenversicherung nicht allein die mit den aktuell günstigsten Beiträgen, sondern sie muss auch die Beitragsstabilität beinhalten. Ein erster Einstieg kann ein kostenloser sein.
Haben sie auch den Faktor Beitragsstabilität beachtet, bietet ihnen die private Krankenversicherung ein besonders zuverlässiges und solides Versicherungsprodukt. Einmal vereinbarte Leistungen werden für den kompletten Zeitraum, in denen der Versicherungsvertrag läuft, übernommen. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen immer wieder mit Leistungskürzungen rechnen, z.B. muss für fast jede Leistung beim Zahnarzt eine Zuzahlung erbracht werden. Einmal im Quartal wird die „Praxisgebühr“ fällig, die genau genommen eine „Kassengebühr“ ist, denn die Arztpraxen sehen von diesem Geld nichts. Bei den allgemeinen Arztleistungen gehen unter anderem die Leistung für Vorsorgeuntersuchungen zurück. Für Untersuchungen, die nicht zum Vorsorgekatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, kann der Hausarzt ein Honorar verlangen. Es handelt sich um eine „individuelle Gesundheitsleistung“. Obwohl Vorsorgeuntersuchungen Investition in die Gesundheit des Versicherten sind, müssen diese Leistungen aus der eigenen Tasche übernommen werden.
Derartige Kürzungen sind in der privaten Krankenversicherung kein Problem. Der einmal vereinbarte Leistungskatalog kann nicht ohne Weiteres gekürzt werden, denn er ist per Vertrag festgelegt. Eine gründlich ausgewählte Versicherung gewährleistet daher vor allem eine sichere Zukunft, was Fragen der Gesundheit angeht.
